Die geplanten Änderungen beim EEG, beim Netzanschluss aber auch bei den Netzentgelten können die Planungs- und Finanzierungssicherheit erheblich beeinträchtigen. Durch Einpreisung von Risiken drohen die Anforderungen an Eigenkapital und die Kosten für Fremdkapital deutlich zu steigen, was die Energiewende insgesamt verteuert. Die kumulative Wirkung aus Änderungen am Referenzertragsmodell, Redispatch-Vorbehalt und Wirkleistungsbegrenzung sowie zusätzlichen Kostenrisiken kann einen Abbruch bei Zubau herbeiführen, weil sich Projekte verteuern, verzögern, verkleinern oder gar nicht mehr umgesetzt werden.
„Die Warnungen der Finanzierer sind ein deutliches Signal an die Politik: Wer Investitionen in Deutschland will, muss auch ihre Finanzierung sichern“, so BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. „Bauprojekte in der Windenergie brauchen über Jahrzehnte hinweg verlässliche und kalkulierbare Rahmenbedingungen. Neue, nicht ausreichend abschätzbare Erlös- und Kostenrisiken gefährden genau diese Grundlage.“
Besonders kritisch bewerten die Finanzinstitute rückwirkende Eingriffe in bereits genehmigte, bezuschlagte und finanzierte Projekte. Sie fordern deshalb ausreichend lange Übergangsfristen, wirksamen Vertrauensschutz sowie kalkulierbare Kostenobergrenzen. Der BWE unterstützt diese Forderungen und appelliert an das Bundeswirtschaftsministerium und den Gesetzgeber, die verschiedenen Instrumente im weiteren Verfahren aufeinander abzustimmen, um die Finanzierungssicherheit für den Ausbau der Windenergie zu gewährleisten.
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